Wenn es nicht weitergeht – die Einigungsstelle

Initiativrechte und ihre Durchsetzung

Ort

19.11.2025–20.11.2025

Referent/Innen:
  • Adrian Fortuin

    Projekt Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland

  • Martin Zimmer

    Projekt Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland

Gebühr

€ 640,00 Euro

Inhaltsbeschreibung

Betriebs- und Personalräte haben umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einzubringen. Agieren ist besser als reagieren und jedes Mitbestimmungsrecht beinhaltet auch eine Verpflichtung der Interessensvertretung, sich im Sinne der Beschäftigten einzubringen, nicht nur im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was jedoch, wenn der Arbeitgeber oder die Dienststelle anderer Meinung ist? Die Einigungsstelle ist dann das Mittel der Wahl. Das Seminar vermittelt das Handwerkszeug, um Konflikte mit Hilfe eines Einigungsstellenverfahrens zu lösen.

Das Seminar behandelt die Themen:

  • Beteiligungsmöglichkeiten der Interessensvertretungen
  • Mitbestimmungsgegenstand
  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Besetzung der Einigungsstelle
  • Kosten
  • Einsetzen der Einigungsstelle
  • arbeitsgerichtliches Verfahren zum Einsetzen der Einigungsstelle
  • Verfahrensablauf
  • Wirkungen der Entscheidung
  • Anfechtungsmöglichkeit
  • weitere arbeitsgerichtliche Verfahren
  • strategische Ausrichtung
  • strukturiertes Vorgehen

Das praxisbezogene Seminar vermittelt Grundlagen über die rechtlichen Voraussetzungen eines Einigungsstellenverfahrens. Es beinhaltet lösungsorientierte Beispiele und zeigt auf, worauf Betriebs- und Personalräte unbedingt achten sollten.

Weitere Informationen

Ganztagesseminar, jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Für die Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums und die schriftliche Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erforderlich!

Die Seminare werden durchgeführt auf der Grundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 23 Abs. 1 MAVO sowie § 179 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX.

Die Kosten für BEST-Seminare enthalten folgende Leistungen:
• Seminardurchführung
• Seminarunterlagen
• Mittagessen
• Pausenerfrischung

Übernachtungen sind im Preis nicht enthalten, können aber auf Anfrage gerne für Sie arrangiert werden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Post oder Fax an BEST e. V. c/o Arbeitskammer des Saarlandes, Fritz-Dobisch-Straße 6 – 8, 66111 Saarbrücken. Tel.: 0681-4005 249, Fax.: 0681-4005 215. Bitte nutzen Sie hierfür unser Anmeldeformular. Bei Rücktritt von weniger als vier Wochen vor einem Seminar wird eine Ausfallgebühr von 100,00 Euro erhoben. Ersatzpersonen können kostenfrei benannt werden.

Zielgruppen
  • Betriebs- und Personalräte
  • Mitarbeitervertretungen
Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 19.10.2025.

Teilnahmegebühr

€ 640,00

Seminarflyer/-anmeldung

Veranstalter

BEST e.V.

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