Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil von allen Leistungen, zu deren Erbringung die Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung e.V. (im Folgenden BEST) beauftragt wurde.
I. Aufträge zu Beratung und Gestaltung
BEST unterstützt Betriebs- und Personalräte, Geschäfts- und Institutionsleitungen durch die sozialverträgliche Gestaltung von Arbeit und Technik. Art und Umfang von Aufträgen in den Bereichen Beratung und Gestaltung werden vertraglich vereinbart. Beratungen erfolgen nach den allgemeinen wissenschaftlichen Standards von sozialverträglichem und ökonomisch sinnvollem Handeln. Sie erfüllen nicht den Tatbestand einer Rechtsberatung.
Beauftragung
Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle beteiligten Parteien über die Aufgaben von BEST zu unterrichten. Er stellt unentgeltlich die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen zur Verfügung und trifft angemessene organisatorische Maßnahmen, die die Erfüllung des Auftrages ermöglichen.
Verschwiegenheitserklärung
BEST verpflichtet sich und alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Personen, Stillschweigen zu wahren über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
Datenschutz
Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht zwingend zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist, bedarf der schriftlichen Einwilligung der Vertragspartner.
Honorare/Zahlungsmodalitäten
Honorare werden vertraglich festgelegt. Eine Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung des Auftrags. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Erhalt in vollem Umfang zu begleichen.
Haftung
BEST leistet Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ist unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf die für den Vertrag vereinbarte Vergütung. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt BEST in keinem Fall die Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
II. Seminare und Veranstaltungen
Anmeldung
Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Erfolgt die Teilnahme aufgrund § 37 Abs. 6 BetrVG, §45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder nach §19 Abs. 3 MVG bzw. §23 Abs. 1 MAVO, ist die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber auf dem Anmeldeformular zu bestätigen.
Seminargebühren
In den Teilnahmegebühren sind – sofern nicht anders ausgewiesen – grundsätzlich keine Kosten für Übernachtungen enthalten. Die Seminargebühr wird erst nach dem Seminar erhoben und ist nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen und in vollem Umfang zu begleichen.
Seminargebühren bei Rücktritt
Sollte nach Anmeldung eine Teilnahme nicht möglich sein, ist bis zum Anmeldeschluss eine kostenlose Stornierung möglich. Nach Anmeldeschluss müssen wir im Falle eines Rücktritts eine Kostenpauschale von 100,-- Euro in Rechnung stellen. Es ist jedoch jederzeit möglich, verbindlich eine Ersatzperson zu benennen.
Ausfallen des Seminars
BEST e.V. behält sich das Recht vor, das Seminar/die Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. Die Teilnehmer werden über eine Absage unverzüglich informiert.
Haftung bei Seminaren und Veranstaltungen
Die Seminarteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
III. Allgemeine Bestimmungen
Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Saarbrücken.
Saarbrücken, 1. Januar 2018