08.10.2024–09.10.2024
Organisations- und Technologieberaterin, Diplom-Soziologin
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX
Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung ist das wichtigste Mitbestimmungsinstrument. Durch die Vereinbarung werden unmittelbare und zwingende betriebliche Rechtsnormen geschaffen. Umso wichtiger ist es, dass die Interessenvertretung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung ebenso wie bei der Verhandlung und Umsetzungskontrolle einer Vereinbarung mit Sorgfalt und Sachverstand zu Werke geht.
Welche gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Wie lassen sich erzwingbare Vereinbarungen, freiwillige Vereinbarungen und Regelungsabreden unterscheiden?
In welchem Verhältnis steht die Vereinbarung zum Arbeitsvertrag und zum Tarifvertrag?
Welche formalen Anforderungen müssen eingehalten werden?
Welche Orientierungen gibt die Rechtsprechung?
Welche Bausteine sollte eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung haben?
Wie sollten sinnvolle Regelungen formuliert werden?
In dem Seminar werden Grundlagen- und Praxiswissen für die Ausarbeitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen erarbeitet und auf Beispiele angewandt.
Anmeldeschluss ist der 08.09.2024.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahegelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende jeweils um 17:00 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem zuvor genannten Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmende können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessierten und Teilnehmenden werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.