26.11.2024–27.11.2024
Soziologin, Fachkraft für Gesundheitsmanagement im Betrieb (IHK)
Projekt Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland
Projekt Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX
Betriebs- und Personalräte haben umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung der Arbeitsbedingung der Beschäftigten einzubringen. Agieren ist besser als reagieren und jedes Mitbestimmungsrecht beinhaltet auch eine Verpflichtung der Interessensvertretung, sich im Sinne der Beschäftigten einzubringen, nicht nur im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was jedoch, wenn der Arbeitgeber oder die Dienststelle anderer Meinung ist?
Die Einigungsstelle ist dann das Mittel der Wahl. Das Seminar vermittelt das Handwerkszeug, um Konflikte mit Hilfe eines Einigungsstellenverfahrens zu lösen.
Rechtliche Voraussetzungen
Besetzung der Einigungsstelle
Kosten
Einsetzen der Einigungsstelle
Arbeitsgerichtliches Verfahren zum Einsetzen der Einigungsstelle
Verfahrensablauf
Wirkungen der Entscheidung
Anfechtungsmöglichkeit
Weitere arbeitsgerichtliche Verfahren
Strategische Ausrichtung
Das praxisbezogene Seminar vermittelt Grundlagen über die rechtlichen Voraussetzungen eines Einigungsstellenverfahrens. Es beinhaltet lösungsorientierte Beispiele und zeigt auf, worauf Betriebs- und Personalräte unbedingt achten sollten.
Anmeldeschluss ist der 26.10.2024.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahegelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende jeweils um 17:00 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem zuvor genannten Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmende können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessierten und Teilnehmenden werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.