12.11.2024–13.11.2024
Wirtschaftsjurist
€ 515,00 €
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 45 Abs. 5 SPersVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG oder nach § 19 Abs. 3 MVG bzw. § 16 Abs. 1 MAVO, § 179,4 SGB IX, Art. 37 Ziff. 5 EU-DSGVO
Die Digitalisierung bringt es mit sich, dass Interessenvertretungen immer mehr mit IT-Systemen konfrontiert werden, die die zukünftigen Arbeitsbedingungen maßgeblich bestimmen. Zu verstehen, worum es sich handelt, ist die erste Aufgabe. Danach wird es oft richtig schwierig, wenn es darum geht, Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte einzufordern und umzusetzen. Letztendlich bedarf nahezu jedes System der Zustimmung bzw. dem Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Aber wie ist das dauerhaft zu leisten? Durch eine sinnvolle Struktur und klare Aufgabenteilung.
Wie können Informations- und Mitbestimmungsrechte geltend gemacht werden?
Welche internen und externen Sachverständigen wären sinnvoll?
Wie kann man sicherstellen, dass Systemveränderungen mitbestimmt werden?
Welche Regelungen können in Vereinbarungen einfließen und welche nicht?
Welche Rolle spielt der Beschäftigtendatenschutz?
Was sind die verbindlichen Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen?
Die Folgen der Einführung von IT-Systemen sind oft langanhaltend und gravierend. Betriebs- und Personalräte, die sich bei der Mitbestimmung auskennen, können ihren Einfluss für gute Arbeitsbedingungen überzeugender geltend machen.
Anmeldeschluss ist der 12.10.2024.
€ 515,00
(Seminarkosten inkl. Seminarunterlagen 410,00 € umsatzsteuerfrei sowie Mittagessen, Erfrischungsgetränke, Pausensnack 105,00 € inkl. MwSt.).
Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Übernachtungskosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage können Übernachtungen im Bildungszentrum oder einem nahegelegenen Hotel arrangiert werden. Nähere Infos bei BEST unter 0681 4005-249.
Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende jeweils um 17:00 Uhr.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Rücktritt nach dem zuvor genannten Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr von 100,00 € berechnet. Ersatzteilnehmende können kostenlos benannt werden.
Die Anmeldedaten der Interessierten und Teilnehmenden werden mittels EDV bei uns so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.